Rechtsprechung
BVerwG, 25.10.1968 - V C 40.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Angemessenheit der Gegenleistung für einen der Rückerstattung unterliegenden Gegenstand - Bewertung einer Ausgleichsabgabe als Gegenleistung - Auferlegung einer Ausgleichsabgabe auf Erwerber von zu billig erworbenen Vermögensgegenständen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 23.11.1966 - 5 K 1580/65
- BVerwG, 08.02.1968 - V C 40.67
- BVerwG, 25.10.1968 - V C 40.67
Papierfundstellen
- BVerwGE 30, 319
- MDR 1969, 336
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 07.12.1972 - III C 65.70
Voreigentum rassisch Verfolgter Nichtdeutscher
Auch ein Widerspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1968 - BVerwG V C 40.67 - liege nicht vor.Das Verwaltungsgericht ist davon aus gegangen, das Urteil des V. Senats vom 25. Oktober 1968 - BVerwG V C 40.67 - (BVerwGE 30, 319) sei nicht einschlägig, weil es zum Allgemeinen Kriegsfolgengesetz und den dazu erlassenen Richtlinien ergangen sei und nur im Hinblick auf diese Bestimmungen die Berücksichtigungsfähigkeit der Arisierungsabgabe ausgeschlossen habe, nicht aber den Fall des § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV betreffe.
Es besteht aber kein Anlaß, die auf öffentlichem Recht beruhende Arisierungsabgabe zugunsten des Erwerbers zu berücksichtigen, weil diese gerade - wie schon in BVerwGE 30, 319 dargelegt ist - das erklärte Ziel hatte, einen Gewinn aus dem "zu billigen Erwerb" jüdischen Vermögens abzuschöpfen, und ihre Erhebung also gerade ein Beweis dafür ist, daß die vereinbarte Leistung dem Erwerber unangemessene Vorteile verschafft hat.
Denn beiden Fällen bleibt gemeinsam, daß der Staat neben der privatrechtlich vereinbarten Leistung kraft öffentlichen Rechts die Arisierungsabgabe erhoben hat, die den Zweck hatte, vom Erwerber den Unterschiedsbetrag zwischen der vereinbarten Leistung und dem "mäßigen Verkehrswert" (vgl. BVerwGE 30, 319) abzuschöpfen.
Der "mäßige Verkehrswert" lag etwa 10 v.H. unter dem Verkehrswert (vgl. BVerwGE 30, 319).
- BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 67.84
Anspruch auf Entschädigung nach dem Reparationsschädengesetz (RepG) wegen …
- BVerwG, 22.07.1987 - 3 CB 60.86
Rückerstattungsschaden an Betriebsvermögen - Prüfung der Angemessenheit einer …
Dies beruht auf der Erwägung, daß ungerechtfertigte Gewinne aus dem Erwerb jüdischen Vermögens durch Erhebung einer Ausgleichsabgabe erfaßt wurden, wenn zwischen dem Kaufpreis und einem "mäßigen" Verkehrswert - dieser lag etwa 10 v.H. unter dem Verkehrswert - ein erheblicher Unterschied bestand (vgl. Urteile vom 25. Oktober 1968 - BVerwG 5 C 40.67 - <BVerwGE 30, 319>, vom 7. Dezember 1972 - BVerwG 3 C 65.70 - <BVerwGE 41, 243 = Buchholz 427.207 § 2 Nr. 20> und vom 22. August 1985 ).
- BVerwG, 17.07.1973 - III C 55.70 Der erkennende Senat hat jedoch bereits in seinem Urteil vom 26. Februar 1970 - BVerwG III C 125.68 - (Buchholz 427.207 § 2 Nr. 9) - im Anschluß an das zum Allgemeinen Kriegsfolgengesetz und den dazu erlassenen Richtlinien ergangene Urteil des V. Senats vom 25. Oktober 1968 - BVerwG V C 40.67 - (BVerwGE 30, 319) - dahin erkannt, daß die Arisierungsabgabe auch im Sinne des § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV nicht als Gegenleistung des Erwerbers anzusehen ist.
- BVerwG, 19.03.1970 - III C 20.69
Feststellung eines Vertreibungsschadens - Kriegsbedingter Verlust eines …
Der Begriff des Verkehrswerts, wie er sich in der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis herausgebildet hat (Urteil vom 25. Oktober 1968 - BVerwG V C 40.67 -), ist jetzt in § 15 Abs. 2 Sitz 4 RepG definiert. - BVerwG, 13.11.1970 - III B 81.70
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Der Senat hat in seinem Urteil vom 26. Februar 1970 - BVerwG III C 125.68 - (ZLA 1970, 129) im Anschluß an die Entscheidung des V. Senats vom 25. Oktober 1968 (BVerwGE 30, 319) dahin erkannt, daß die sogenannte Arisierungsabgabe keine Gegenleistung im Sinne des § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV ist.